Vollstationäre Pflege

Wenn Sie ständiger Pflege und Betreuung bedürfen und zu Hause nicht mehr betreut werden können.

Der pflegebedürftige Mensch lebt im Heim. Er wird rund um die Uhr versorgt und individuell betreut. In seiner Freizeit kann er an den Freizeit- und Beschäftigungsangeboten teilnehmen.

 

Finanzierung der Dauerpflege
Je nach Pflegestufe bezahlt die Pflegekasse eine unterschiedlich hohe finanzielle Leistung direkt an das Pflegeheim, in dem der Patient zur vollstationären Pflege untergebracht wurde. Fallen im Rahmen der Pflege weitere Kosten an, die über das übliche Maß an Pflegeaufwand und Betreuung hinausgehen, so müssen diese Kosten vom Patienten auf eigene Rechnung beglichen werden. Ist der Patient dazu nicht in der Lage, so müssen an erster Stelle die Angehörigen des Patienten für die Restkosten aufkommen, oder, für den Fall, dass der Patient keinerlei Angehörige mehr hat oder ihm die nötigen finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen, kann beim zuständigen Sozialamt die so genannte „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden.